Leistungs- und Befähigungsdiagnostik
Sie haben die Möglichkeit bei uns leistungsdiagnostische Untersuchungen nach Anlage 5 Pkt. 2 der Fahrerlaubnisverordnung zur Verlängerung oder bei Ersterteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung, durchführen zu lassen. Dabei können Sie sich auf Untersuchungserfahrungen von mehr als 12 Jahren verlassen.
Interessierten Arbeits- oder Betriebsmedizinern empfehlen wir unseren mobilen Testservice. In Ihrem Auftrag untersuchen wir die von Ihnen betreuten Bus- und Taxifahrer nach Anlage 5 Pkt. 2 der Fahrerlaubnisverordnung, wenn die Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung notwendig wird.
Weiterhin besteht die Möglichkeit sich bei uns, nach § 6 Waffengesetz hinsichtlich der persönlichen Zuverlässigkeit, begutachten zu lassen.
Zusatzinformationen